Was bedeutet "Wahlarzt"?
Sie genießen die Vorteile eines Privatarztes, erhalten aber einen Teil des Honorars zurück!
Ein Wahlarzt ist jeder Arzt, der eine Ordination eröffnet, jedoch keinen Vertrag mit einer Krankenkasse abschließt. Ihnen entstehen durch ein geringeres Patientenaufkommen Vorteile, da so die Möglichkeit gegeben ist, das Patientengespräch und die Untersuchung viel persönlicher, ausführlicher und in ruhiger Atmosphäre durchzuführen. Zusätzlich erhalten Sie rasch einen Termin und es wird zu keinen, oder im Einzelfall nur sehr kurzen Wartezeiten kommen.
Allerdings müssen Sie zu Anfang das volle Honorar selbst bezahlen. Mit der Rechnung, die Sie am Ende der Ordination erhalten, können Sie diese Honorarnote bei Ihrer Sozialversicherung einreichen und erhalten einen Teil zurück.
Das Formular für den Antrag auf Rückerstattung erhalten Sie in meiner Ordination und können dieses dann an Ihre Krankenkasse weiterleiten.
Da bei den Krankenkassen quartalsmässig abgerechnet wird, kann es zu unterschiedlich langen Wartezeiten bei der Refundierung kommen.
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